Informationen
Angebot:
§ 42 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Zielgruppe:
männliche Jugendliche (13 - 17 Jahre), die durch das Jugendamt in Obhut genommen werden
Alter:
im Alter von 13 - 17 Jahre
Besonderheiten:
- Betreuung: erfolgt rund-um-die-Uhr durch pädagogische Fachkräfte in Wechselschicht und bei Bedarf durch psychologische Fachkräfte
- Zielsetzung: Abklärung der Krisensituation und Alltagsstrukturierung
- Aufnahmeanfrage: erfolgt über die Fachkraft im SBH, die Leitstelle Kinderschutz oder den jungen Menschen selbst